Staatliche Selbstverwaltung nach UN-Resolution A/Res/56/83 Artikel 9

 

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Die UN-Resolution A/Res/56/83 vom 28.Januar 2002  besagt in seinem Artikel 9:

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im
Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit
oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt
und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.

Was bedeutet das für das deutsche Volk?

Nachdem der deutsche Staat (Deutsches Reich) nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht von den Alliierten handlungsunfähig gemacht wurde, hat man im Westen die Bundesrepublik Deutschland gem. der Haager Landkriegsordnung
Art. 43 zur Verwaltung des deutschen Wirtschaftsgebietes geschaffen. Auf der anderen Seite entstand die DDR, welche von der Sowjetunion verwaltet wurde. Nachdem nach den Kriegsjahren mehrfach Angebote über einen Friedensvertrag mit der Sowjetunion abgelehnt wurden, konnte sich dieser Zustand der Fremdverwaltung nicht ändern.

1990 wurde nicht nur auf ein Friedensvertrag von den deutschen Hochverrätern (Politikern) verzichtet, sondern man hat zudem das deutsche Volk in den Ostgebieten (u.a. Ostpreußen) welche sich bis heute unter polnischer und russischer Verwaltung befinden verzichtet. Aufgrund dieser Situation, ist der deutsche Staat (Deutsches Reich) weiterhin handlungsunfähig und es greift dadurch die UN Resolution 56/83.
Jeder Deutsche ist daher dazu berechtigt sich bis zu einem Abschluss eines Friedensvertrages unter staatliche Selbstverwaltung zu begeben.
Um international anerkannt zu werden, muss man zunächst die Botschaften der fünf Alliierten über seine Selbstverwaltung informieren. Fünf Botschaften? Ja, USA, Frankreich, England, Russische Föderation und China.
 Desweiteren erhalten die Selbstverwaltung:
der/die Bundeskanzler(in)
der Bundespräsident
der Ministerpräsident des Bundeslandes 
der Polizeipräsident
der Bürgermeister/Oberbürgermeister
der Leiter des Finanzamtes
der Präsident des Amtsgerichts
der UN-Generalsekretär

weiter erhalten eine Personenstandserklärung:
den Amtsgerichtspräsident
den Bürgermeister/Oberbürgermeister
Wer in einem Landkreis wohnt, sollte auch den Landrat informieren
Einwohnermeldestelle
Polizeipräsident
zu richten.
Das Ganze wird dann mit der internationalen Widerspruchsfrist von 21 Tagen versehen. Am 22. Tag tritt die Staatliche Selbstverwaltung in Kraft.

 

Vereinigte Staaten von Amerika
 Herrn
Philip D. Murphy
Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Clayallee 170
14191 Berlin

Fax: (030) 8305-1215

Großbritannien
Sir Michael Arthur
Botschafter des Vereinigten Königreiches
von Großbritannien
Britische Botschaft
Wilhelmstr. 70-71

10117 Berlin

Telefax 030/20457594

 

Frankreich
Herrn
Botschafter der Französischen Republik
Maurice Gourdault-Montagne
Französische Botschaft in Deutschland
Pariser Platz 5

10117 Berlin

Fax: 030 - 590 03 9171

 

Russische Föderation
Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der Russischen Föderation
Herrn Vladimir M. Grinin
Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65

10117 Berlin

per Fax:  030 / 229 93 97

 

China
Herrn
WU Hongbo
Botschafter der VR China
Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54

10179  Berlin

Fax:030-27588 221                                                                

Bundeskanzler(in)
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Bundespräsident
 Postanschrift:
Bundespräsidialamt
11010 Berlin

Kontaktseite im Internet

UN-Generalsekretär
Ban Ki-moon
Secretary-General
United Nations,

New York,
NY

10017,USA
 

Vorlagen:

Personenstandserklärung
Anschreiben UN Botschafter
Selbstverwaltung Teil 1
Selbstverwaltung Teil 2
 

 

Links:

Natürliche Person

 

Videobeiträge:

Herr Frühwald bei:
Jo Conrad
YouTube

 

 


Schreiben der Staatskanzlei RLP