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Das I. und II. Bundesbereinigungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Mittels dieser Gesetze wurden alle relevanten Gesetze wie ZPO, StPO, GVG, OWiG mittels Aufhebung der Einführungsgesetze in diesen sich die Geltungsbereiche befanden, aufgehoben. Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147). |